KFZ-SACHVERSTÄNDIGENBÜRODETLEF SCHLEY |
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13088 Berlin
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Sie haben grundsätzlich als Geschädigte(r) die freie Wahl eines Sachverständigen Ihres Vertrauens. Dieser dokumentiert die entstandenen Schäden (Beweissicherung) und ermittelt die Höhe des Ihnen entstandenen Schadens. Falls die gegnerische Versicherung ohne Ihre Zustimmung einen Sachverständigen beauftragt hat, können Sie diesen ablehnen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung verunsichern und sich in Ihren Möglichkeiten einschränken. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass gerade die gegnerische Versicherung, die Ihren Schaden bezahlen muss, zu Ihren Gunsten arbeitet. |
Wir erstellen Gutachten für unfallbeschädigte Kraftfahrzeuge aller Art zur Durchsetzung Ihrer berechtigen Schadensersatzansprüche. |
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Wir besichtigen Ihr Fahrzeug selbstverständlich vor Ort.Unsere Beratung ist in jedem Fall kostenlos!Auf Wunsch Abrechnung der Gutachterkosten mit der Versicherung (Abtretungserklärung) |
Leistungsangebot |
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Unfallgutachten Schadensgutachten zur fiktiven Abrechnung mit der Versicherung Wertgutachten Fahrzeugbewertung |
Reparaturbestätigung zum Erlangen der Nutzungsausfallendschädigung Fahrradgutachten Bootsgutachten |